Umweltbericht

Inhalt

Allgemeine Informationen

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, der die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken regelt, wird im Regelfall gleichzeitig ein Umweltbericht angefertigt. Der Umweltbericht nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch) ist Teil der Begründung zu einem Bebauungsplan. Der Umweltbericht legt die Umweltverträglichkeit des Bebauungsplanes dar. Dazu werden alle umweltrelevanten Informationen für den Bebauungsplan gesammelt. Darunter fallen Informationen über die Bereiche Boden, Wasser, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch, Gesundheit und Erholung, Klima und Lufthygiene sowie Immissionsschutz, Kulturgüter und Wohnqualität. Die Auswirkungen der Planungen werden dargestellt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Kompensation der Umweltauswirkungen vorgeschlagen.


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 4 und § 2a
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)


Standort


Ansprechpartner

Frau Dech-Pschorn

Frau Höhn



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