Umgebungslärm

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Allgemeine Informationen

Unter Umgebungslärm versteht man den Lärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraumes, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind.

Voraussetzungen
Belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Gebäuden für industrielle Tätigkeiten ausgeht, Nach EU-Umgebungsrichtlinie müssen Kommunen Lärmaktionspläne bis 18.07.2008 erstellen.

Hinweise
EU-Umgebungslärm


Standort


Ansprechpartner

Frau Dech-Pschorn



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