Leichenpass

Inhalt

Allgemeine Informationen

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird i.d.R. ein Leichenpass benötigt.

Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes. Ist die Person in Kaiserslautern verstorben, so wird der Leichenpass beim Standesamt  ausgestellt.


Notwendige Unterlagen

Zur Ausstellung werden in jedem Fall benötigt:

  1. nicht-vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
  2. Einsargungsbescheinigung
  3. Nachweis über die Durchführung der zweiten amtlichen Leichenschau
    (neue Regelung infolge Neufassung des Bestattungsgesetzes)

Evtl. weitere erforderliche Unterlagen (z.B. bei nicht-natürlichem Tod) erfragen Sie bitte beim Standesamt.


Gebühren

Leichenpass
25,00 EUR


Standort

Standesamt

Erreichbarkeit

Eine Vorsprache beim Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte per E-Mail (unter Angabe von Name und Rückrufnummer) an standesamt@kaiserslautern.de oder telefonisch an die jeweilige Sachbearbeitung.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr


Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • 0631 365 - 1349
  • standesamt@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Di, Do
    08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 16:00 Uhr
    Mi
    08:00 - 12:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr
    Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um telefonische Servicezeiten handelt.
    Eine Vorsprache beim Standesamt ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpartner

Frau Mollen-Hocke

Frau Ruth