Baulastenverzeichnis, Auskunft

Inhalt

Allgemeine Informationen

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte dass Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

  • Personen mit berechtigtem Interesse sind u.a.:
  • Eigentümerin und Eigentümer des Grundstückes
  • Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Kaufinteressentinnen oder Kaufinteressenten
  • Notarinnen und Notare / Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeit
  • Grundschuldgläubigerin oder Grundschulgläubiger

Notwendige Unterlagen

Eigentümernachweis (Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid)
Berechtigte Interessenten entsprechende Vollmacht


Formulare

Baulastenverzeichnis Bauordnung

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007.


Standort

Referat Bauordnung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen