Knapp 300 Besucherinnen und Besucher, spannende Vorträge und Mini-Workshops und vor allem viele, viele Fragen – So sah die Einwohnerversammlung: Modellregion Smart City und 5G im Januar aus. Dort habt ihr uns ganz direkt, auf Pinnwänden und in einer Umfragebox eure Fragen zu den Smart City-Projekten und auch zum neuen Mobilfunkstandard 5G gestellt.
Wir haben in Absprache mit der Stadt und den weiteren Beteiligten all eure Fragen gesammelt und veröffentlichen nun hier den Antwortkatalog. Bei weiteren Fragen schreibt uns gerne an info@kl.digital.
Fragen zu Neue Mobilität
Weitere Infos zu Neue Mobilität gibt es hier.
1. Menschen lassen sich an ihrem spezifischen Gangbild identifizieren. Wird sichergestellt, dass die Daten, die zur Identifizierung „Mensch versus Objekt“ erfasst werden, nicht zur Personenerkennung benutzt werden können?
Der Datenschutz ist im Leitbild der herzlich digitalen Stadt Kaiserslautern verankert. Die in der Frage angedeutete Auswertung lässt für uns keinen Mehrwert erkennen. Wenn ein Nutzer es wünscht, identifiziert zu werden (z.B. kontaktloses Bezahlen), dann wird klar geregelt sein, wozu Daten erfasst werden und wie sie verarbeitet werden.
2. Studierende sind meistens fit. Sie können Fahrräder oder E-Tretroller nutzen. Wird der Umstieg auf den autonomen Bus zu mehr motorisiertem Verkehr führen?
Der moderne Verkehr wandelt sich rasch, wie man etwa an der Einführung der E-Scooter sieht. Ziel der innovativen Verkehrskonzepte ist die Reduktion des Individualverkehrs mit PKW. Dabei wird der teilautonom betriebene Bus nur einen Bereich der Mobilitätsbedürfnisse Kaiserslauterer Bürgerinnen und Bürger abdecken können. Die Busse sollen die erste und letzte Meile des Öffentlichen Personennahverkehrs abdecken, und es damit den Menschen erleichtern, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen.
3. Kann der Nutzer den „Bus“ individuell anfordern? Wird man diese Kleinbusse z.B. per App auch als Privatperson „anfordern“ können?
Es werden verschiedene Modelle der Nutzung erprobt werden. Das Liniennetz soll engmaschiger und die Frequenz der Fahrzeuge erhöht werden. Eine individuelle Anforderung macht es in dicht frequentierten Gebieten schwer, eine Optimierung von Zeiten und Kosten zu erreichen. In Randbereichen des Stadtgebietes sowie den Ortsteilen kann dagegen eine individuelle Anforderung die Akzeptanz erhöhen. Auf keinen Fall werden die Busse einen Ersatz von Taxi-Unternehmen anstreben. In der Erprobungsphase wird die Nutzung allerdings auf Teilnehmer der entsprechenden Forschungsprojekte beschränkt bleiben müssen. In einer anschließenden Testphase werden dann sukzessive mehr Personen das Angebot nutzen können.
4. Wer haftet bei einem Unfall durch die autonomen Busse?
Das ist eine sehr komplexe versicherungstechnische Frage, die aktuell auf Bundesebene diskutiert wird. Ohne Versicherungsschutz werden die Busse auf keinen Fall fahren. In der Erprobungszeit ist eine Person zur Überwachung der technischen Systeme ständig an Bord und kann im Fall der Fälle auch einen Notaus-Knopf betätigen, der das Fahrzeug sofort stoppt. Deshalb gilt das Fahrzeug als normales Fahrzeug, das einen gewöhnlichen Versicherungsschutz erhält.
5. Ist die Fahrt kostenpflichtig? Wenn ja, was macht man gegen Schwarzfahrer?
Die Fahrten sind übliche Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr und werden wie Busse und andere Mobilitätskonzepte mit einem Entgelt versehen werden. In der Testphase wird es Ausnahmen geben, um möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zur Nutzung zu geben.
Besondere Maßnahmen gegen Schwarzfahrer sind nicht Bestandteil der frühen Erprobung und anschließenden Testphase.
6. Wie beteiligt sich die SWK an diesem Projekt? (Was ist angedacht?)
In einem solch ambitionierten und komplexen Projekt ist es sinnvoll, alle Beteiligten möglichst früh mit an den Tisch zu holen. Die SWK ist daher seit Anfang an im Projektteam vertreten und arbeitet seit mehr als zwei Jahren intensiv an der Idee der teilautonomen Busse mit. Der dauerhafte Betrieb der Busse ist ohne die SWK schwer vorstellbar. Zuerst sollen aber die technischen Möglichkeiten erprobt und die Auswirkungen eines neuen Mobilitätsangebots auf den Personenverkehr analysiert werden.
7. Müssen bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, um die Busse in Wohngebieten fahren zu lassen? Besteht die Möglichkeit durch P+R-Varianten den Autoverkehr in Wohngebieten langfristig zu minimieren?
Ideal wären eigene Fahrbahn-Spuren für das innovative Angebot, durch bauliche Maßnahmen können die Fahrzeuge ungestört voneinander fahren. Eine zentrale Anforderung ist aber der Betrieb in den bereits bestehenden Verkehrsflächen, um die Busse flexibel einsetzen zu können.
Es ist ein Ziel der innovativen Beförderungslösung, dass weniger Individualverkehr notwendig sein wird.
Die Idee mit den Parkplätzen am Rande von Wohngebieten klingt interessant und kommt auf die Liste der zu untersuchenden Ansätze.
8. Wieso ist diese Art der neuen Mobilität erstrebenswert? Warum kann man den meist kurzen Weg zur Bushaltestelle nicht laufen? Warum wird zusätzlicher Verkehr erzeugt und diese Möglichkeit nicht eher im ländlichen Raum angeboten?
Das Busliniennetz in Kaiserslautern ist gut ausgebaut. Die Busse fahren meist im Takt von 15 oder 30 Minuten. Der Bereich um die Fruchthalle ist der zentrale Umsteigepunkt. Naturgemäß sinkt die Zahl von Personen im Bus je näher man der Endhaltestelle kommt.
Mit der neuen Lösung ist vorgesehen, die Frequenz der Fahrten im Innenstadtbereich zu erhöhen, mehr Fahrten an den Randzeiten morgens und abends anzubieten, neue Routen zu bedienen und die Kunden zu Mobilitätsknotenpunkten zu bringen, wo auf andere Verkehrsmittel umgestiegen werden kann. Dadurch soll ein sogenannter „multi-modaler“ ÖPNV ermöglicht werden, also die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Strecke.
Unter dem Strich soll weniger Verkehr stattfinden, da durch eine verstärkte Nutzung von ÖPNV der Individualverkehr, vor allem mit dem PKW, sinken soll. Wir hoffen, dass insbesondere die Randlagen der Stadt und die Ortsteile von einer besseren Anbindung profitieren.
9. Wie kommuniziert der Bus mit Fußgängern? Einen Fahrer der Lichthupe und Handzeichen gibt, gibt es dann nicht mehr?
Auch heute wird nicht ständig mit Lichthupe und Handzeichen gearbeitet, sondern der Verkehr fließt, weil es Regeln gibt, die beachtet werden. Der teilautonome Bus fährt wie ein gewöhnliches Fahrzeug, nur, dass der Fahrer nicht im Bus sitzt, sondern diesen von einem Steuerstand aus fernlenkt.
10. Ich vermute, dass dieses langsame Fahren für Junge unattraktiv ist und nicht genutzt wird. Ältere werden dies in Kauf nehmen und Menschen mit Handicap etc. wenn auch Rollstühle mitgenommen werden.
Die heutigen Testfahrten finden in der Regel mit 6 km/h statt, weil die Zuverlässigkeit der Steuerungen sehr gut erprobt werden muss. Die Deutsche Bahn testet bereits seit Monaten in Bad Birnbach einen neuen Fahrzeugtypen. Die Sicherheit geht dabei vor. Experten erwarten aber einen schnellen Anstieg der maximalen Fahrgeschwindigkeit.
Es sollen nicht nur Rollstühle, sondern auch Kinderwagen mitgenommen werden dürfen. Und was spricht eigentlich dagegen, den Einkaufswagen mitzunehmen, wenn dies mit dem Supermarkt abgesprochen ist? Wollen wir die Fahrten mit PKWs reduzieren, so müssen Alternativen zum Transport umfangreichen Gepäcks angeboten werden.
11. Die vorgestellte Strecke ist recht lang: Warum ist auf dieser Strecke ein autonomer Bus besser als ein regulärer Bus?
Je höher die Frequenz im Fahrplan ist, umso attraktiver wird die Transportmöglichkeit. Statt eines großen heutigen Busses können mehrere kleine Busse fahren. Dieses Konzept wird erfolgreich bei der neuen U-Bahn in Kopenhagen eingesetzt.
Die Teststrecke entlang der Institute ist deshalb gewählt, weil dort viele Menschen tagsüber die Gebäude wechseln und auch die Parkplatzsituation entschärft werden soll.
12. Wie kommen realistische Daten in die Simulation? Realweltbeobachtung? Datenschutz?
Umweltdaten werden durch ein Befahren der Strecken mit Sensoren erhoben. Die Nutzung der Busse wird gemessen, wobei keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Personenzählungen im Bus können zum Beispiel über Sensoren erfasst werden, die nur auf den Kopf aber nicht ins Gesicht schauen.
13. Letzte Meile für Neubaugebiete möglich? (autofrei)
Das wäre die Idee eines Mini-Park-and-Ride-Parkplatzes. Sehr gut! Natürlich muss das erprobt werden. Die Frage zeigt aber, welches Potential die neuen Technologien für den Städtebau bieten. Dafür lohnt es sich doch, etwas Neues auszuprobieren.
14. Wie soll der öffentliche Nahverkehr in Zukunft in der Stadt aussehen?
Höhere Frequenzen bei bestehenden Linien, neue Linien, bedarfsgerecht, multi-modal und hoffentlich mit einem einfachen Abrechnungsmodell. Wir möchten den ÖPNV attraktiv gestalten und auch anders denken. Einen Schlüssel sehen wir in der Erhöhung der Taktfrequenz der Hauptlinien und individuellen Formaten bei den Zubringern. Die Frage, wie dies finanziert wird, spielt eine wesentliche Rolle. Dies kann seriös aber erst nach einer Erprobung der neuen Lösungen stattfinden, wenn auch die Akzeptanz durch die Bürger bewertet werden kann.
15. Gibt es auch ein Konzept für Radfahrer, etwa sichere Abstellplätze?
Im Rahmen dieses konkreten Projekts geht es nur um die teilautonomen Busse und den ÖPNV. Das bedeutet aber nicht, dass Lösungen für Radfahrer in der herzlich digitalen Stadt nicht betrachtet werden.
16. Wie wird der ländliche Raum versorgt, z.B. Stockborn, Katzweiler, IG Nord?
Für eine verlässliche Antwort ist es noch zu früh. Die Busse sollen helfen, ein bedarfsgerechtes Angebot zu betreiben. Kleine Busse können auch Nebenstrecken rentabel machen. Ob dabei landwirtschaftliche asphaltierte Verkehrswege genutzt werden können, muss geprüft werden.
17. Wie werden ältere Menschen behandelt, die auch nach Haltestellen fragen?
Es muss noch geprüft werden, ob die Busse nur an Haltestellen oder Haltepunkten zur Fahrgastaufnahme stoppen dürfen, oder ob ein Service bis vor die Haustüre möglich sein wird.
18. KaRat Kaiserslautern Racing Team (driverless)
Danke für den Hinweis, wir werden Kontakt aufnehmen.
Fragen zu Dritter Ort
Weitere Infos zu Dritter Ort gibt es hier.
1. Pfälzerwald (Alleinstellungsmerkmal)? Dritter Ort: Was ist mit Wald…?
Der Pfälzerwald ist ein großartiges Gebiet und bietet zahlreiche Möglichkeiten für viele Aktivitätsformen. Man kann dort stundenlang wandern, ohne einem Menschen zu begegnen. Und das ist eben nicht Dritter Ort. Den Pfälzerwald als Begegnungsort für viele zugänglich zu machen ist nicht nur kaum möglich, sondern auch nicht intendiert. An einem Dritten Ort kommen viele Menschen zusammen, in der Stadt an einem öffentlichen Ort.
2. Welche Straße ist diese gelbe große auf deinem Plan?
Die größte gelbe Straße auf dem Plan ist die Autobahn A 6. Weitere gelb eingezeichnete Straßen waren die Bundesstraßen, zum Beispiel die Pariser Straße, die Mannheimer Straße, die Lauterstraße.
3. Wie schafft man es, dass die Bürger/innen das auch nutzen?
Es muss spannend und unterhaltsam sein. Bürgerinnen und Bürger sollen sich unterhalten, unterhalten werden und auch selbst etwas zur Stimmung beitragen. Der Dritte Ort lebt vom Mitmachen. Manch einer erinnert sich noch sehr gut an die Aktion zur Eröffnung eines skandinavischen Möbelhauses in der Stadt. Ein Platz war mit Sand aufgefüllt, es standen Liegen herum und Musik wurde gespielt. Die Menschen hatten Spaß. Und dies ist der Schlüssel zu vielen weiteren Aktionen. Außerdem ist es wichtig, dass verschiedene Zielgruppen angesprochen werden. Dritter Ort ist etwas für alle, es soll nicht nur Aktionen für eine bestimmte Zielgruppe geben.
4. Lern-/Arbeitsplätze für Studierende?
Gute Idee. Natürlich können keine dauerhaften Schreibtische installiert werden. Aber WLAN und Lademöglichkeiten für mobile Geräte sollen vorhanden sein. Wäre es nicht schön, wenn ein Stehgreif der Architekturstudenten mal in der Stadt stattfindet und man seine Ideen mit den späteren Nutzern (Menschen in der Stadt) austauschen kann? Wir sehen aber nicht nur Studierende, sondern auch Auszubildende und Meisterschüler als Nutzergruppen – etwa indem es eine Ausstellung der „Meisterstücke“ an einem Tag der Öffentlichkeit präsentiert werden. Offenes Klassenzimmer, damit die Kinder sehen, dass auch Erwachsene lernen wollen?
5. Werden auch in den Wohngebieten Dritte Orte geschaffen?
Es wird nicht viele Dritte Orte geben. Vielleicht zwei bis vier Stellen in der Innenstadt. Wohngebiete sind nicht ausgeschlossen.
6. Organisation kleiner Gruppen?
Solch ein Ort ist für alle Gruppen offen und diese sollen sich spontan dort einfinden. Eine strikte Organisation ist nicht vorgesehen, sondern es wird angeboten und man nimmt dies wahr oder eben nicht. Nach Möglichkeit soll wenig Betreuung stattfinden. Im Idealfall muss keine Gruppe speziell zum Mitmachen animiert werden.
7. Welche Möglichkeiten bietet der Dritte Ort?
Der Begriff „Dritter Ort“ stammt aus der Soziologie und soll einen anderen Ort als Familie und Arbeitsplatz beschreiben. Wir sehen dies aber wenig eng, und es darf an einem Dritten Ort auch gearbeitet werden und mit der Familie etwas unternommen werden. Dritte Orte in Kaiserslautern sollen Begegnungen ermöglichen und die Stadtgesellschaft stärken. Der Soziologe Ray Oldenburg hat acht Punkte für Dritte Orte definiert:
- Der Dritte Ort befindet er sich auf neutralem Boden, jeder außer den dort arbeitenden Menschen kann kommen und gehen, wie es ihm beliebt.
- Zweitens steht der Dritte Ort grundsätzlich allen Bevölkerungsschichten offen und soziale Unterschiede werden abgeschwächt.
- Drittens ist Konversation erwünscht.
- Viertens sind Dritte Orte einfach zu erreichen.
- Fünftens verfügen Dritte Orte über Stammgäste.
- Sechstens steht die Optik des Dritten Orts nicht über seiner Funktion.
- Siebtens herrscht eine lockere Stimmung, allzu ernste Themen werden vor der Tür gelassen.
- Achtens dient der Dritte Ort als zweite Heimat bzw. Zweitfamilie.
Was dann im Dritten Ort geschieht, hängt auch von den Bürgerinnen und Bürgern ab. Eine Vorschlagsliste wurde erarbeitet.
8. Wie können künftig Stadtplanungsprozesse durch Digitalisierung zeitlich verkürzt werden?
Die Frage bezieht sich nicht direkt auf „Dritter Ort“.
Wir sehen einen Bedarf bei der Visualisierung von Maßnahmen der Stadtentwicklung. Ein Dialog kann verbessert werde, wenn die bildliche Vorstellung von Veränderungen vorhanden ist. Fotorealistische Darstellungen oder Virtual Reality-Umgebungen wären ein solches Hilfsmittel. Für den Schillerplatz wurde dies bereits gemacht.
9. Wie wird das städtebaulich erreicht, Bühne etc.?
Es werden an den noch auszuwählenden Orten bauliche Veränderungen stattfinden, um diese für die verschiedenen Veranstaltungen zu ertüchtigen. Stromanschlüsse werden vorhanden sein und Internet. Vermutlich wird es noch Bodenhülsen geben, sodass mobile Elemente befestigt werden können. Was genau erforderlich ist, wird in diesem Jahr zusammengestellt und geplant.
10. Werden die Bürger/innen bei der Gestaltung der Orte beteiligt?
Ja. Es ist ein Ort der Bürger. Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits beim „Markt der digitalen Möglichkeiten“ im November 2019 Ideen eingebracht, wo solche Orte sein können und was dort stattfinden soll. Es waren sehr viele und gute Ideen dabei:
- Morgens
- Aerobic mit Musik
- Französisches Frühstück mit Chansons
- Internationaler Brunch
- Schulstunde mal ganz anders, Open Air School
- Lach-Yoga
- Bewegung im Park
- Kunstausstellung und Weißwein
- Brunch
- Kursangebote „outdoor“, lokale Sportarena
- Mittags
- Freiluft-Vorlesung
- Kaffeeklatsch nicht nur für Senioren (jung und alt)
- Gemeinsame Mahlzeit zur Mittagspause
- Yoga am Mittag
- Inklusive Events (z.B. mit der (jungen) Lebenshilfe)
- Kunsthandwerk im ASZ
- Pasta-Lunch am Ständchen
- Sport / Gymnastik in der Mittagspause
- Kinderaktionen mit Lichtblick 2000
- Tausch- bzw. Umsonstflohmarkt
- Mobile Skaterbahn
- Für Kinder: basteln – malen – tanzen
- Essen
- Vorstellung und Verkostung internationaler Spezialitäten und Kulturprogramme
- Konversationsangebote in verschiedenen Fremdsprachen (ggf. mit kulturellem Angebot)
- Mittagessen für Senioren
- City Beach
- Veranstaltungen im Atelier-Haus
- Stolperstein-Führungen und (wo noch möglich) Gespräche mit Überlebenden
- Abends
- Shisha-Rauchen
- Eisstockschießen-Turnier
- Open Air Tanzkurs
- Bürger-Dialog / Jeder-mit-jedem-Dialog
- Lange Tafel, dazu Musik
- Klavierkonzert
- Kochen und Essen im Park
- Public Viewing
- Tai Chi
- Regelmäßige symphonische Evens, Alte Eintracht
- Französischer Abend mit Weinprobe, gutem Käse und Musik
- Party mit Live-Musik
- Lesung von Lautrer Autoren (auch zum Mitmachen)
- Sport-Turniere aller Art
- Beachvolleyball-Turnier
- Beach Bar mit DJ
- Single Stammtisch
- Instrumental Musik-Sessions
Die Liste ist nicht abschließend, jederzeit können gerne neue Ideen mitgeteilt werden. Die Entscheidung, was wann stattfindet, wird dann von den Bürgerinnen und Bürgern festgelegt.
11. Wie geht man in diesem Projekt mit Nachbarschaftskonflikten (ggf.) um?
Bei der Auswahl der Orte wird auch berücksichtigt, wie sich die Nutzung mit der Umgebung verträgt. Der Verkehrsfluss darf nicht beeinträchtigt werden, die Veranstaltungen müssen sich an Regeln und Auflagen halten. Die Auswahl an Veranstaltungen ist sehr abwechslungsreich und soll möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ansprechen.
12. Buchungs-/Antragsverfahren Genehmigungserfordernisse Versammlungsstättenverordnung
Die bestehenden Verordnungen und Gesetze werden beachtet. Es geht nicht um Spontanveranstaltungen oder Flash-Mobs. Die Veranstaltungen werden frühzeitig und in mehreren Medien angekündigt, auch analog, da möglichst viele Menschen zu den Veranstaltungen kommen sollen. In der Förderphase ist für die organisatorische Betreuung der Dritten Orte Personaleinsatz vorgesehen. Dort werden alle Aufgaben zur Einholung von Genehmigungen gebündelt. Ob dies durch das städtische Veranstaltungsmanagement erfolgen wird, muss noch geklärt werden.
13. Wie vermeidet man mit diesem Angebot Konflikte (Störenfriede)? Platzhirsche?
An Dritten Orten soll kommuniziert werden und hoffentlich wird dabei jeder integriert. Somit muss niemand stören, weil er sich „außen vor“ behandelt fühlt. Es gibt keine Garantie, dass nicht doch jemand auf dumme Ideen kommt. Deswegen wird der Ort von Personal betreut. Dafür sind Mittel vorgesehen. Entscheidend wird aber sein, dass der Dritte Ort nicht ein System Dienstleister / Gast wird. Es ist ein Platz für die Bürgerinnen und Bürger.
14. Dritter Ort als Alternative für Treffen von Jugendlichen vor der Mall….?
Ja! Möglichst viele Bevölkerungsgruppen sollen die Dritten Orte nutzen. Dafür müssen diese ansprechend sein und dort etwas stattfinden, was die Menschen anzieht.
15. Ist ein Mix der Bevölkerungsgruppen gewünscht oder nicht?
Ja, auf jeden Fall. Bei einem Workshop im November 2019 wurde zum Beispiel die Idee einer Bürgerin aufgenommen, dass an einem Dritten Ort auch zwei Veranstaltungen parallel stattfinden können, damit sich Bevölkerungsgruppen begegnen können und so auch neue Kontakte entstehen. Der Dritte Ort solle Menschen zusammenbringen und das Miteinander stärken.
16. Was passiert im Winter am Dritten Ort?
Auch die kalte Jahreszeit hat ihre Reize. Aber naturgemäß wird dann weniger stattfinden. Mal sehen, welche Ideen aus der Bevölkerung kommen.
17. Wann ist Beginn des Projekts Dritter Ort ? Reicht die jetzige Technik für das Projekt aus? (Handy/ Apps etc.)
Das Projekt startet in den nächsten Monaten. Das Bundesinnenministerium hat die Gelder bereitgestellt, es werden Mitarbeiter eingestellt, die sich um die Projekte zusammen mit dem bestehenden Personal in den Referaten um die Aufgaben kümmern sollen.
18. Dritter Ort- auch in den Ortsteilen?
Nein. Es muss eine bestimmte Frequenz und eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die Erfahrungen aus dem Kernbereich der Stadt die Basis für den Aufbau einer ähnlichen Idee in den Ortsteilen darstellt. Die Ortsteile sind räumlich sehr unterschiedlich. Manche haben einen zentralen Platz, der sich gut für solche Formate eignet, bei anderen Ortsteilen bestehen solche Möglichkeiten weniger gut.
19. Wird der „Dritte Ort“ eine Netzwerkstruktur haben, bei der man sich anmelden muss/kann und bei der man dann z.B. per Mail oder App auf „Aktionen“ aufmerksam gemacht wird? Wäre ein sozialer Messenger auf IoT-Basis nützlich/sinnvoll?
Die Information, was wann im Dritten Ort stattfindet, wird ein wichtiger Faktor für den Erfolg sein. Deshalb sollen diese Informationen möglichst breit gestreut werden, sodass natürlich auch die „Nonliner“ informiert werden. Eine Anmeldung, um an Informationen zu kommen oder an den Aktionen teilzunehmen, wird nicht nötig sein. Jeder soll zum Dritten Ort kommen und von dort weggehen können, wann er möchte. Welche digitalen Mittel zur Abstimmung bzw. Organisation genutzt werden, wird noch festgelegt. Auch hier sind wir offen für Vorschläge.
20. Möblierung, wie wird diese geschützt?
Ehrlich gesagt, hatten wir uns diesen Punkt für später aufgehoben. Eine Unterbringungsmöglichkeit wird auch stark vom Platz abhängen, der letztendlich ausgewählt wird.
Fragen zu Lokale Logistik
Weitere Infos zu Lokale Logistik gibt es hier.
1. Wie bestellt man die Ware? Hat der Einzelhandel das Warenwirtschaftssystem?
Die „lokale Logistik“ ist zuerst einmal nur ein Konzept für bestellte Ware. Die Modelle für Bestellung und Bezahlung sind vielfältig. Hier wird man dem Einzelhandel wenig Vorgaben machen können, sondern jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, wie es am Markt tätig ist. Wir glauben, dass durch das Projekt „Lokale Logistik“ sich mehr Geschäfte mit dem Gedanken beschäftigen, wie sie diesen Dienst nutzen können und welche „user experience“ sie ihrer Kundschaft bieten wollen. Deshalb haben wir für den Test einen Zeitraum von circa 3 Jahren vorgesehen, bevor Erfahrungen über Akzeptanz und Bewertungen zur Wirtschaftlichkeit vorliegen.
2. Preise?
Dieser Dienst kostet etwas. Die Frage wird sein, wer diese Liefergebühr zahlen wird. Der Kunde aber auch der Einzelhändler könnten die Gebühr entrichten. Durch die Verteilung zwischen den Boxen und eben keine Anlieferung bis an die Haustüre, wird angestrebt, die Kosten geringer als den Preis für ein Päckchen zu halten, den man für die Zustellung auf dem üblichen Weg zahlen würde.
3. Wird man sich für die Benutzung solcher Boten im Vorfeld in einem Netzwerk anmelden müssen oder kann man diesen Service ohne Registrierung nutzen?
Eine Anmeldung wird für das Empfangen von Paketen nicht zwingend notwendig sein. Es reicht der Zugangscode aus, den man vom Versender erhält. Das kann auch ein PIN sein, die man am Telefon mitgeteilt bekommt. Für das Versenden wird eine Registrierung auf jeden Fall notwendig sein.
4. Lieferverkehr minimieren in der Innenstadt. Wie helfen da die Boxen?
Primär ist das Modell darauf ausgerichtet, Waren vom Einzelhandel zum Kunden zu bringen. Die Belieferung der Boxen erfolgt mittels Elektrofahrrädern. Diese fahren mehrmals am Tag den Innenstadtbereich und die Boxen an. Durch eine hohe Frequenz steigt der Komfort und es entfällt die Notwendigkeit des Einsatzes größerer Lieferfahrzeuge. Man kann diesen Dienst auch dazu nutzen, von einem Hub eine lokale Lieferkette in die Innenstadt zu ermöglichen. Das das würde dann den Lieferverkehr in der Innenstadt entlasten, weil dort die eingesetzten Fahrzeuge kleiner sind. Die Boxen sollen an strategisch geschickten Punkten aufgestellt werden: z. B. fußläufig für viele erreichbar oder auf dem Heim- bzw. Arbeitsweg.
5. Wird es auch gekühlte Boxen für Lebensmittel geben?
Es wird angestrebt, eine Kühlung bereit zu stellen. Ob dies an jedem Standort möglich sein wird, ist sicherlich auch eine Geldfrage. Technisch ist heute bereits eine Menge möglich. Es gibt auch Gefrierfächer oder beheizte Fächer, um zum Beispiel Pizzen zwischenzulagern.
6. Wer ist Betreiber der Boxen?
Das muss noch geklärt werden. In einer Anfangsphase kann der Betrieb von der Stadt unterstützt werden, langfristig muss das Modell sich aber selbst tragen.
7. Idee: Kooperation mit CAP Markt prüfen; Lebenshilfe ansprechen?
Ja, das wird mit Sicherheit geprüft werden.
Fragen zu 5G
Weitere Infos zu 5G gibt es hier auf der Webseite der TU Kaiserslautern.
1. Gestank und mikrobielle Belastung! Wird das besser?
5G riecht nicht und ist nicht biologisch. Man kann Lösungen für die angesprochenen Probleme mittels 5G nutzen. Wir sind auf Vorschläge gespannt.
2. Wie sieht die Roadmap aus? Wie geht‘s weiter?
Die ersten Mobilfunkmasten mit 5G-Technologie sind bereits in Deutschland im Betrieb (z.B. Berlin, Hamburg, Darmstadt). Wir erwarten im Jahr 2020 eine stark zunehmende Verbreitung, vor allem in Ballungsgebieten. In Kaiserslautern werden Antennen aufgebaut werden, ob dies bereits 2020 oder erst 2021 geschehen wird, ist noch Gegenstand der Planungen der Mobilfunkunternehmen.
Ein sogenanntes Campus-Netz wird im Bereich Technische Universität und Trippstadter Straße in Betrieb genommen werden. In einem Campus-Netz, das auch von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss, dürfen nur nicht-öffentliche Dienste angeboten werden. Diese Netze dienen vornehmlich der Kopplung von Maschinen im sogenannten „Internet der Dinge“ (IoT, Internet of Things).
3. Unterschied zwischen 4 und 5G?
Die Unterschiede sind zahlreich. Hier einige wichtige Punkte:
- 5G wird eine höhere Datenrate zur Verfügung stellen.
- Die Verzögerungszeiten werden niedriger sein.
- Die Zuverlässigkeit wird höher sein und vor allem garantiert werden können.
- Die Energieeffizienz wird noch einmal deutlich verbessert.
- Den Nutzern können Dienstgüten (Dienstqualität, Quality of Service) garantiert werden.
Diese Unterschiede machen viele Anwendungen erst möglich, weil mehr Daten mit garantierter Zuverlässigkeit zur Verfügung stehen.
4. Wer kontrolliert die Infrastruktur?
Die Betreiber der technischen Anlagen. Diese unterliegen der Aufsicht der Bundesnetzagentur, die auch die Lizenzen für die privaten Datennetze (Campus-Netze) vergibt.
5. Legen die Anbieter die Technologie offen?
Die Öffentlichkeit legt immer größeren Wert auf die Sicherheit von Daten. Es besteht wenig Vertrauen darin, dass die Telekommunikationsnetze sicher sind. Ein Risiko für Datensicherheit wird durch die Existenz von sogenannten Hintertüren („backdoors“) gesehen. Jemand kann dadurch unbemerkt sich in das Netz einschalten und den Datenverkehr abhören oder die Funktion des Netzes beeinflussen. Das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde zum Beispiel durch eine Hintertüre von der US-amerikanischen NSA abgehört, was im Jahr 2013 bekannt wurde. Und diese Hintertüren legt kein Anbieter freiwillig offen.
6. Wie viele Sendestellen gibt es am Campus?
Zurzeit läuft die Ausschreibung der Infrastruktur. In Abhängigkeit von den dort erfolgreichen Lieferanten können sich unterschiedliche Standorte ergeben. Insgesamt rechnen wir mit 4-6 Standorten für größere und einigen – meistens in Gebäuden befindlichen – Standorten für kleine Antennen. Die Anzahl der Standorte wird eher größer sein als bei den öffentlichen Netzen, da wir mit sendeleistungsschwächeren Antennen arbeiten und vor allem die sehr schwachen Signale von Fahrzeugen empfangen müssen.
7. Was ist unser Anteil an der 5G-Entwicklung?
Die TU Kaiserslautern ist eine der international führenden Forschungseinrichtungen in der 5G und allgemein Mobilfunkforschung. Sie war von Anfang an der Entwicklung der 5G Konzepte beteiligt. Zurzeit ist sie – aber auch das DFKI – sehr stark an der Entwicklung von 5G Anwendungen für Produktion, Logistik, Mobilität und Landwirtschaft beteiligt. Auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, zur Absicherung von 5G Netzen gegen Angriffe und deren automatisierte Optimierung, ist ein wichtiges Forschungsthema in Kaiserslautern.
Insgesamt ist Deutschland im Bereich 5G vor allem im Bereich der Anwendung von 5G für unterschiedliche Industrien (Automobilindustrie, Landwirtschaft, Automatisierung) international führend. Der entsprechende internationale Industrieverband 5G-ACIA hat den Sitz in Frankfurt.
8. Wer sind die Hardware-Lieferanten?
Auf der Netzseite sind dies zum Beispiel Ericsson, Nokia, Huawei, ZTE, Samsung. Dazu werden mit 5G eine Reihe kleinerer Entwickler von Software kommen. Auch entwickelt sich für kleine Antennen (Femtozellen) ein neuer Markt, wieder mit deutschen Anbietern wie Mecsware. Auf der Geräteseite sind die Chiplieferanten Qualcomm, Mediatek und andere, deren Produkte dann aber in die Endgeräte unterschiedlichster Hersteller eingebaut werden.
9. Gibt es technologische Unterschiede der Anbieter? Oder spielt es für den Entwickler keine Rolle?
Die Interoperabilität ist durch die Standardisierung weitestgehend garantiert. Das heißt zwischen Anbietern sollte es keine technologischen Unterschiede geben. Für den Entwickler gibt es aber tatsächlich deutliche Unterschiede, gerade auf der Geräteseite. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Optionen wie die Firmware der Anwendung angepasst werden kann.
10. Hat 5G Einfluss auf die Art und Weise mobile Apps zu entwickeln?
Ja, denn die Möglichkeiten werden durch den neuen Standard erweitert und auf neue Ebenen gehoben. Die garantierte Leistung (Quality of Service) ist ein Schlüssel zu neuen Anwendungen. Apps werden „datenhungriger“ und können Teile der Anwendung in die Cloud verlagern. Die Grenzen zwischen Endgeräten und Cloud wird verwischen.
11. Wie geht man mit dem Thema Sicherheit um? Was ist mit den gesundheitlichen Aspekten? Gesundheitsauswirkungen? Folgeschäden für Menschen?
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen des Mobilfunks wurden in den letzten Jahrzehnten in hunderten Studien untersucht und in tausenden Beiträgen veröffentlicht, die dann wiederum von verschiedenen Organisationen analysiert und verglichen wurden. Belege für eine Gefährlichkeit wurden nicht gefunden. Die Weltgesundheitsorganisation hat im Oktober 2019 ihre Einschätzung bestätigt. Es ist kein Nachweis für eine Schädlichkeit erfolgt, man wird noch weitere fünf Jahre Forschung betreiben.
12. Ist der Bus am Campus schon entwickelt? Wann fährt der Bus?
Zwei Testfahrzeuge werden zurzeit von der TU Kaiserslautern angeschafft und anschließend umgerüstet. Wann genau der Bus auf dem Uni-Campus erprobt wird, steht noch nicht fest. Wahrscheinlich geschieht dies noch im Jahr 2020.
13. Warum entwickelt Deutschland nicht mehr?
Deutschland ist an der 5G Entwicklung von Anfang an sehr intensiv beteiligt gewesen. Die deutschen Forschungszentren von Ericsson, Nokia und Huawei, Anwender wie Siemens und Bosch und Universitäten wie die TU Dresden und die TU Kaiserslautern haben kontinuierlich in der 5G Forschung und Entwickelung auf international führender Ebene mitgewirkt.
14. Welches Produkt wird kommerziell verwertet?
Das Projekt macht keine Vorgaben, 5G ist ein Standard, der unabhängig von einzelnen Herstellern besteht.
15. Eignen sich bestehende Masten zur Nutzung?
Grundsätzlich ja, aber die Traglast durch die neuen Antennen muss geprüft werden. Je nach Dimensionen der neuen Antennen kann die alte Genehmigung noch gültig sein, da maximale Ausdehnungen der Geräte genehmigt wurden. Funktechnisch muss ebenfalls noch eine Prüfung vorgenommen werden. Neben den bestehenden Funkmasten wird es aber eine Reihe neuer Antennenstandorte geben, die zum Teil niedriger als die heutigen Positionen auf Dächern oder hoch an Masten sind. Man spricht hier von Kleinzellen („Small Cells“), welche mit niedriger Leistung funken und ein kleines Gebiet abdecken. Dadurch wird es möglich, schlecht ausgeleuchtete Bereiche zu versorgen oder Plätze mit einer hohen Dichte an Nutzern und ihren Endgeräten abzudecken (z.B. Fußgängerzone, Bahnhof, Stadion). Hier wird zurzeit diskutiert, inwiefern die Antennen für Kleinzellen an Hausfassaden, Straßenleuchten oder speziellen Masten platziert werden können.
16. Wer legt die 5G-Standards fest?
Die Mobilfunkstandards werden durch eine Organisation namens 3GPP entwickelt und die in Europa durch die ETSI (European Telecommunications Standards Institute) offiziell spezifiziert. Hierbei werden aber, um internationale Interoperabilität zu garantieren, die 3GPP Vorschläge fast immer vollständig übernommen. Die internationale Radiokompatibilität wird durch die ITU (International Telecommunication Union) – eine Unterorganisation der UN – sichergestellt. Dort wird auch die internationale Spektrumsauswahl und Harmonisierung sichergestellt.
Die für 5G genutzten Frequenzen werden an die Netzwerkbetreiber und Nutzer vergeben. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe der Länder. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Die Grenzwerte werden in Deutschland durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgelegt.
17. Welche weiteren Projekte (Anwendungsfälle) gibt es?
Neben der Erprobung der teilautonomen Busse werden die Campus Netze erprobt für:
- Industrie / Produktion (Industrie 4.0, Smart Factory in der Trippstadter Straße)
- „Smart Farming“, also die Unterstützung landwirtschaftlicher Prozesse
- Unterstützung von Großereignissen (Veranstaltungen)
- Aufbau eines mobilen Campus-Netzes bei Katastropheneinsätzen und Großschäden
18. Werden Mobilfunkantennen versichert?
Dies bleibt dem Betreiber überlassen und hängt teilweise von den Gebäuden ab, auf denen die Antennen montiert werden.
19. Was ist mit 6G?
Es gibt allererste Diskussionen zu 6G, an denen auch die TU Kaiserslautern beteiligt ist. Zurzeit ist aber noch nicht einmal ganz sicher, ob es überhaupt eine 6. Mobilfunkgeneration als eigenständiges Netz geben wird. Auf jeden Fall würde es mindestens 10 Jahre dauern, bis diese Lösungen eingeführt werden.
20. Wird Huawei beteiligt?
Über die generelle Beteiligung spezieller Anbieter beim Aufbau des öffentlichen Mobilfunknetzes entscheidet der Bund.
Im Rahmen der Forschungsaktivitäten der TU Kaiserslautern und der Beschaffung der Forschungsnetze gibt es eine Ausschreibung. Der Ausschluss eines Anbieters aus politischen Gründen ist nicht konform mit dem Vergaberecht.
21. Wie viele Masten braucht man zur Versorgung von KL?
Aktuell sind für den Mobilfunk in Kaiserslautern etwa 100 Standorte registriert. Diese kann man auf der Karte der Bundesnetzagentur (BNetzA) nachschauen: https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/.
Für 5G werden auch Frequenzen im Bereich von 3,4-3,8 GHz verwendet. Die Reichweite ist geringer als bei den 4G-Frequenzen (800 MHz – 2,0 GHz), mit diesen Frequenzen kann man aber eine höhere Datenrate erzielen. Diese bessere Leistung wird nicht überall erforderlich sein. Die Schätzungen der Telekommunikationsunternehmen bezüglich der neuen Antennenstandorte verändern sich noch kontinuierlich. Funk in den neuen 5G-Frequenzbereichen wird von Gebäuden und auch (nassem) Laub stark gedämpft.
22. Sind die hohen Datenraten nötig?
Für bestimmte Anwendungen, wie etwa in der industriellen Produktion, ja. Ob man sie als Privatperson wirklich benötigt, ist subjektiv zu beantworten. Es gibt Kunden, die möchten an jedem Ort der Welt die „Streams“ ihrer Filme und Serien empfangen. Wichtig ist, dass die Infrastruktur ertüchtigt wird und zukünftig eine bessere Abdeckung zur Verfügung steht.
23. Wie weit strahlt ein Mast?
Das hängt von der verwendeten Sendeleistung, der Frequenz und den Umgebungsbedingungen sowie dem Wetter ab. Ein üblicher Mast (2G, Sprachübertragung bei 900 MHz) hat eine Reichweite von bis zu 35 km , bei freier Sicht zwischen Antenne und Gerät. In der Stadt, mit hoher Bebauung, kann sich diese Reichweite allerdings auf wenige hundert Meter reduzieren.
24. Wer reguliert?
Zuständig für die Genehmigung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Das Bundesamt für Strahlenschutz ist involviert, wenn es um die Festlegung der Sendestärken und somit der geforderten Sicherheitsabstände (in Strahlrichtung und zum Boden hin) geht. Bei der Errichtung von Antennenstandorten ist auch eine Baugenehmigung zu erteilen, die von der Stadt Kaiserslautern nach Prüfung der geltenden Vorschriften erstellt wird.
Für die Zulassung von Endgeräten ist das Global Certification Forum (GCF) als Zertifizierungsorganisation zuständig.
25. Latenzdefinition?
Es gibt mehrere Level der Latenzmessung. Die genaue Definition bezieht sich auf spezielle Pakete auf einer bestimmten Protokollschicht (oft Layer 2/3 SDU Pakete). Betrachtet werden muss aber die Bedeutung für die Anwendung, wo oft auch mehrere Pakete benötigt werden und die Hin-und-Zurück Übertragung relevant ist.
26. Art. 191 Arbeitsweise EU Vorsorgeprinzip
Die Frage bezieht sich auf Art. 191 Abs. 2 AEUV „Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip.“
Die Frage, ob der Staat dem Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk Genüge getan hat, wurde bereits vor mehr als 17 Jahren vom Bundesverfassungsgericht beantwortet: BVerfG, NJW 2002, 1638: „Es besteht keine Pflicht des Staates zur Vorsorge gegen rein hypothetische (Gesundheits-) Gefährdungen. Die geltenden Grenzwerte zum Schutz vor elektro-magnetischen Feldern von Mobilfunkanlagen könnten nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Davon kann so lange keine Rede sein, als sich die Eignung und Erforderlichkeit geringerer Grenzwerte mangels verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse noch gar nicht abschätzen lässt.“
Seitdem haben keine nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Studien eine Schädlichkeit von Elektromagnetischen Feldern von Mobilfunkmasten nachweisen können. Es besteht kein Anlass, über Vorsorge zu sprechen, wenn keine schlüssigen Hinweise auf eine Schädlichkeit vorliegen.
27. Welche Untersuchungen sind geplant und wann?
Schwerpunkt der Arbeiten der 5G Modellregion wird die Erprobung von 5G Anwendungen sein. Es werden aber auch Koexistenzprobleme, Sicherheitsaspekte und die Optimierung des Netzbetriebs untersucht werden.
28. Ist 5G die letzte Mobilfunkgeneration?
Erste Diskussionen zu 6G haben bereits begonnen (siehe 6G). Es ist aber noch unklar, ob es ein selbständiges 6G Mobilfunknetz geben wird. Insofern ist die Frage, ob 5G die letzte selbständige Mobilfunkgeneration sein wird, noch nicht abschließend beantwortbar.
Allgemeine Fragen
Natürlich gibt es auch sehr allgemeine Fragen zu Digitalisierung und Smart City, die sich auf keines der besprochenen Projekte beziehen. Dafür gab es auf der Einwohnerversammlung ebenfalls einen Stand mit einer Fragensammelbox.
1. Zuverlässiges Internet für die GS Geschwister-Scholl durch 5G?
Wo möglich werden kabelgebundene Versorgungen angestrebt. Eine Breitbandversorgung mit Mobilfunk (engl. FWA – Fixed Wireless Access) ist nicht angedacht.
2. Kann Einfluss genommen werden auf flächendeckendes Mobilfunknetz? – Ausbau für Gewerbe Innenstadt, Kernzentrum und Naherholung (Mountainbikepark, Pfälzerwald) möglich?
(Anmerkung Red.: Bezieht sich auf mögliche Verhandlungen mit Mobilfunkbetreibern im Zuge der 5G-Gespräche)
Die Mobilfunkbetreiber sind letztendlich frei in ihren Entscheidungen, wo Basisstationen aufgebaut werden. Durch die 5G-Forschungsregion wird aber bereits der Dialog mit den Betreibern intensiviert, was die Möglichkeit erhöht, um für die Netzabdeckung zu werben. Die Westpfalz wird zunehmend attraktiv für Unternehmen und Touristen, was man im direkten Dialog besser darstellen kann.
3. Wenn ich im Einzelhandel vor Ort einkaufen und bar und anonym bezahlen will, wie vermeide ich allgegenwärtige Überwachung?
Indem bar und anonym bezahlt wird. Keines der Projekte zielt auf eine Abschaffung von Bargeld oder die Überwachung von Käufern.
4. Was wenn ich gar nicht vernetzt sein will? Was wenn ich selbst Auto fahren will?
Das Leitbild „herzlich digital“ fordert explizit von jedem Projekt, dass die analoge Möglichkeit immer offengehalten werden soll, um niemanden in die Digitalisierung zu zwingen. Ob autonomes Fahren irgendwann Pflicht wird, ist heute noch gar nicht absehbar und wird sicherlich nicht in Kaiserslautern, sondern auf einer nationalen Ebene entschieden.
5. Stadtwebsite besser gestalten? Struktur verbessern?
Es ist eine Überarbeitung vorgesehen.
Fragen am Offenen Mikrofon
Auf der Veranstaltung im Januar gab es die Möglichkeit, eure Fragen in großer Runde am offenen Mikrofon zu stellen.
1. Schmerzen/Jucken im Ohr nach viel Handytelefonie? Wird das mit 5G schlimmer?
Die Belastung bei 5G (thermische Wirkung) wird im Vergleich zu 3G wegen einer besseren Netzabdeckung wahrscheinlich sinken. Der Reiz im Ohr kann durch verschiedene Mechanismen ausgelöst werden, z.B. erhöhte Feuchte durch vollständige Abdeckung des Ohrs durch das Telefon. Es wird geraten, Freisprecheinrichtungen zu nutzen. Die Strahlung eines Mobiltelefons ist an gut abgeschirmten Orten (z.B. Keller, U-Bahn, Tunnel) bis zu 1 Million mal stärker als bei direkter Sichtverbindung zur Antenne der nächsten Basisstation.
2. Ist 5G krebserregend?
Nein. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im Oktober 2019 die Einschätzung bestätigt, dass Mobilfunk insgesamt nicht als krebserregend eingestuft wird. Es gibt keine wissenschaftlich durchgeführten Studien, die nachweisen, dass eine karzinogene (krebserregend), co-karzinogen (Mobilfunk und ein anderer Stoff / Mechanismus lösen Krebs aus) oder krebspromovierende (Mobilfunk fördert des Wachstum eines durch einen anderen Stoff / Mechanismus ausgelösten Krebs) Wirkung vorhanden ist.
Weitere Informationen zur Gesundheit finden sie bei Instagram-Frage Nummer 8.
3. Muss ich Angst vor mehr Strahlung durch 5G haben?
Nein. Es gibt keinen Nachweis einer Schädigung im Bereich der versteigerten Frequenzbereiche. Die Studienlage ist gut. Bei den 5G-Frequenzen im Bereich oberhalb von 22 GHz ist die Studienlage noch nicht zufriedenstellend. Deswegen hat das Bundesumweltministerium vor kurzem eine Reihe von Studien beim BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden für das Jahr 2021 und folgende erwartet.
4. Was ist mit Studien mit Nagetieren, die einen Zusammenhang mit Krebs und Mobilfunk gezeigt haben?
Es gibt einige Studien, die eine angeblich krebsauslösende Wirkung von Mobilfunkstrahlung aufzeigen sollen. Die Ergebnisse dieser Studien konnten allerdings nicht unter wissenschaftlichen Bedingungen wiederholt werden. Viele Fragen sind noch offen. Zwei wesentliche Faktoren bei der Kritik an diesen Studien sind a) die Ganzkörperexposition, d.h. im Gegensatz der Situation beim Menschen wird das gesamte Tier und nicht nur der Bereich um das Ohr bestrahlt, und b) die Dosis überschreitet die Grenzwerte um ein Vielfaches. Man muss auch beachten, dass die Studien die Wirkung von Endgeräten untersuchten und nicht etwa die Belastung durch Mobilfunkstrahlung von einem Sendemast.
Eine häufig zitierte Studie ist vom italienischen Istituto Ramazzini, dessen Forschungsleiterin Fiorella Belpoggi Mitglied der WHO-Expertengruppe ist und jüngst für eine Verschärfung der Klassifizierung des Mobilfunks als „wahrscheinlich krebserregend“ (Kategorie 2A) eintrat. Sie konnte sich mit ihrer Meinung im Gremium nicht durchsetzen. Der aktuelle Konsens ist: es muss mehr geforscht werden, aber die Klassifizierung 2B der WHO bleibt für die nächsten fünf Jahre bestehen. Das bedeutet auch, dass trotz der intensiven Forschungen der letzten 15 Jahre die Verdachtsmomente nicht erhärtet werden konnten. Bei Wiederholungsstudien gelang kein Nachweis der Schädlichkeit. Die WHO sagt, wir wissen zu wenig, um eine klare Aussage zu machen.
5. Brüssel, Italien etc.? – Warum wird es dort von Bürgermeistern/der Verwaltung verboten, wenn es nicht gefährlich ist? Warum kann es hier die Verwaltung/der OB nicht verbieten?
In der Diskussion um 5G wird ab und an die Behauptung aufgestellt, Städte wie Brüssel oder Rom hätten den Einsatz von 5G-Technologie verboten. Auch wird angeführt, die Stadt Ravensburg habe sich gegen den Einsatz von 5G ausgesprochen. Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen.
In Rom hat sich der Rat des 12. Stadtbezirks gegen 5G ausgesprochen, ohne die Kompetenz zu haben, darüber zu entschieden. Es war also ein politischer Appell.
In der Region Brüssel gelten sehr strenge Grenzwerte von 6 V/m. Da 5G eine zusätzliche Belastung darstellt, die mit dem Abbau von 3G wieder sinkt, wurde diskutiert, ob die Grenzwerte angehoben werden sollen. Diese wurde von der damaligen Umweltreferentin Céline Fremault abgelehnt. 5G kann zum Einsatz kommen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Hierzu sind noch Messungen mit neuen Antennenbauformen notwendig.
In Ravensburg war der Beschluss des Stadtrates ungültig, weil der Stadtrat diese Zuständigkeiten nicht besitzt. Aus demselben Grund ist dies auch in Kaiserslautern so. Der Bund regelt den Ausbau der Telekommunikation, eine fakultative Entscheidung von Kommunen ist nicht vorgesehen. Eine sachlich unbegründete Ablehnung von Bauanträgen sind sogenannte Verhinderungsplanungen und rechtlich unzulässig.
6. Wer ist (strafrechtlich) verantwortlich, wenn es zu nachweisbaren Gesundheits-/ Naturschäden durch 5G kommt?
Strafrechtlich verantwortlich ist nur der, der gegen geltendes Recht verstößt. Bei 5G werden die geltenden Normen und Gesetzte beachtet und eingehalten. Technische Anlagen müssen beantragt und genehmigt werden. Der aktuelle Stand der Technik (siehe auch Instagram-Frage Nummer 8.) ist, dass keine Nachweise für Gesundheitsschäden und Naturschäden vorliegen.
7. Bitte genau beobachten, was gesundheitlich mit der Bevölkerung in KL passiert
Die Stadt Kaiserslautern wird, wie in der Vergangenheit, die Studienlage zu Mobilfunk beobachten.
8. Wie steigert sich der CO2-Fußabdruck durch die Einführung von 5G im Vergleich zu vorherigen Systemen?
5G geht wesentlich effizienter mit Energie um, als dies die vorhergehenden Mobilfunkgenerationen tun.
Instagram-Fragen
Ihr hattet bereits im Vorfeld die Möglichkeiten uns über die sozialen Netzwerke Fragen für die Veranstaltung zukommen zu lassen. Besonders bei Instagram wurde das rege genutzt. Die Fragen haben wir natürlich auch gesammelt und beantwortet.
1. Wie können die Angebote der Stadt barrierefrei werden?
Bezogen auf die Webseite www.kaiserslautern.de ist eine Anpassung zur Reduktion von Barrieren in der Vorbereitung.
2. Wann werden die Angebote der Stadt an das aktuelle Jahrtausend angepasst?
Dürfen wir die Frage als ironisch bewerten?
3. Wie kann dafür gesorgt werden, dass der Lenkungskreis transparenter wird?
Siehe Allgemeine Frage Nummer 1.
4. Wie sind die Pläne bezüglich E-Government?
Die kommenden Jahre werden mit durch das Online-Zugangsgesetzt (OZG) geprägt. Bis zum Jahresende 2023 sollen alle Verwaltungsdienstleistungen für den Bürger Online erreichbar sein.
5. Wie ist der Stand bezüglich E-Government?
Über 60 Verwaltungsdienstleistungen sind heute auf der Web-Seite www.kaiserslautern.de online erreichbar. Bitte links oben im Feld „Serviceportal“ anwählen. Das ist für eine Kommune in Deutschland schon eine respektable Anzahl, wenngleich allen Beteiligten klar ist, dass dies keine Spitzenposition in Europa ist.
6. Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung, eben nicht im Sinne von Papier Formular -> GUI
Die Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern zur Verwaltung wird im neuen Online-Zugangsgesetzt (OZG) adressiert und soll für Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2023 umgesetzt werden.
7. Wann geht’s los und welche Schritte sind geplant?
Die Projekte aus dem Vorhaben „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ beginnen im Jahr 2020. Über die konkreten Schritte wird umfassend informiert werden.
8. Kann 5G gesundheitliche Folgen für Mensch und Tier haben? Wenn ja, welche?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Oktober 2019 noch einmal ihre Einschätzung bestätigt, dass eine ernste gesundheitliche Schädigung nicht nachgewiesen ist, aber noch weitere Forschungen stattfinden sollen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sieht ebenfalls keine kritische Gefährdung, empfiehlt aber im Umgang mit Endgeräten (z. B. Mobiltelefonen, Laptops, Tablets) einige Regeln, wie etwa das Anschalten der Sendefunktion nur im Bedarfsfall, Nutzung von Freisprecheinrichtungen oder Headsets:
https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/emf/stko-mobilfunk.pdf
Um gesundheitlich relevante Wirkungen der Endgeräte auszuschließen, soll die beim Betrieb auftretende Energie- beziehungsweise Leistungsaufnahme im Körper festgelegte Höchstwerte von 2 Watt pro Kilogramm Körpergewicht nicht übersteigen. Als Maß dient die Spezifische Absorptionsrate (SAR), angegeben in Watt pro Kilogramm.
Die Stadt Kaiserslautern hat sich eingehend mit der Frage gesundheitlicher Folgen der Nutzung von Mobilfunk beschäftigt. Dazu gehörte auch die detaillierte Analyse möglicher Risiken, die von einzelnen Gruppen vorgebracht werden. In keinem Fall war die Darstellung der Schädigungen durch eine wissenschaftliche Analyse gestützt. So gab es Aussagen, dass 5G Vögel im Flug sterben lässt, oder Bienen durch Mobilfunk beeinträchtigt werden.[1] Grundsätzlich orientiert sich die Stadt Kaiserslautern wie der Bund und die Länder an einer Vielzahl von Expertisen: „Die Bundesregierung stützt sich bei der Risikobewertung elektromagnetischer Felder auf die Expertisen des BfS und der Strahlenschutzkommission sowie auf Veröffentlichungen interdisziplinär besetzter Fachgremien, die die Gesamtheit der vorliegenden wissenschaftlichen Daten zusammenfassen und bewerten. Auf internationaler Ebene handelt es sich bei diesen Veröffentlichungen vor allem um ´Environmental Health Criteria´-Dokumente der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Monographien der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC), Übersichtsartikel und Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie um Risikobewertungen des Wissenschaftlichen Gremiums der EU über Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretende Risiken (SCHEER, vormals SCENIHR).“ [2]
9. Wie können städtische Eigenunternehmen ihre Dienste digital und barrierefrei anbieten?
Wie bei vielen anderen Unternehmen gibt es hier Licht und Schatten. Positiv wird zum Beispiel von den Bürgerinnen und Bürgern die neue App der Stadtbildpflege bewertet. Viele Dienste der Stadt werden bereits unter
https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/onlineservice/index.html.de online angeboten.
10. Wie schafft man es, dass Startups in Kaiserslautern Kapital bekommen?
Hierzu bitte an das BIC Business und Innovation Center, Trippstadter Straße 100 wenden. Auch das Gründungsbüro von Hochschule und TU Kaiserslautern kann hier sicherlich weiterhelfen.
11. Wie können moderne Kommunikationswege erschlossen werden, um junge Menschen zu erreichen?
Die Stadt Kaiserslautern und insbesondere das städtische Unternehmen KL.digital nutzen moderne Kommunikationskanäle. Hier arbeitet man schrittweise an einer Steigerung der Attraktivität der städtischen Informationsangebote.
12. Wann werden die Netzbetreiber beginnen 5G in Kaiserslautern auszubauen?
Die Planungen laufen unserer Kenntnis nach. Ob die Inbetriebnahme noch im Jahr 2020 stattfindet hängt von der Bearbeitungszeit der Anträge ab, die von den Telekommunikationsunternehmen an die Stadt gestellt werden.
[1] Eine gute Darstellung ist diesem Artikel zu entnehmen:
https://www.mimikama.at/allgemein/tote-voegel-den-haag-5g/
[2] Deutscher Bundestag (2019) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (…). „Aktueller Erkenntnisstand über mögliche Wir-kungen elektromagnetischer Felder sowie über vermutete gesundheitliche Risiken des 5G-Netzausbaus“. Drucksache 19/10524., S. 2.